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Rückbau einer mehrgeschossigen Gebäudefassade mit Abbruchbagger

Einsatz­gebiet

Abbruch in Stuttgart und Region

Rückbau, Entkernung und Schadstoff­sanierung rund um Stuttgart – mit Sitz in Filderstadt.

Kurz gesagt

Wo wir arbeiten

Unser Einsatz­gebiet ist Stuttgart und Region, mit Schwerpunkt auf Stuttgart und den großen Städten der Landkreise Esslingen, Ludwigsburg, Böblingen, Rems-Murr und Göppingen. Anfragen aus dem übrigen Baden-Württemberg prüfen wir einzelfallbezogen.

Als Abbruchbetrieb mit vier Mitarbeitern und Sitz in Filderstadt führen wir Abbruch, Entkernung, die Sanierung alter Mineral­wolle sowie Rückbau nach Brand- und Wasser­schäden aus. Welche Behörde Ihr Vorhaben begleitet, hängt vom Standort ab. Das fassen wir hier für Sie zusammen.

Regionen

Stuttgart und die Städte rundherum

Stuttgart

Stuttgart gliedert sich in 23 Stadtbezirke, von Bad Cannstatt, Vaihingen, Zuffenhausen und Degerloch bis Stuttgart-Mitte. Wir übernehmen Abbruch, Entkernung und Rückbau in allen Bezirken. Für den Abbruch ist das Baurechtsamt der Landeshauptstadt zuständig, die Unterlagen gehen dort digital ein.

Beachten Sie in Stuttgart die Baumschutzsatzung: Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe, sind geschützt. Müssen sie wegen des Abbruchs weichen, ist eine Befreiung nötig. Das besprechen wir vor dem Angebot mit Ihnen.

Landkreis Esslingen

Unser Betrieb sitzt in Filderstadt. Im Landkreis Esslingen arbeiten wir unter anderem in Esslingen am Neckar, Filderstadt, Leinfelden-Echterdingen, Ostfildern, Nürtingen und Kirchheim unter Teck. Diese Städte führen ihre Baurechtsverfahren selbst, das Landratsamt Esslingen ist für die Gemeinden ohne eigene Zuständigkeit verantwortlich.

Das heißt: Welche Stelle Ihre Abbruch­anzeige erhält, hängt vom Grundstück ab. Wir nennen Ihnen die richtige Anlaufstelle bei der Besichtigung.

Landkreis Ludwigsburg

Im Landkreis Ludwigsburg ist das Landratsamt nur für 23 der 39 Kreisgemeinden untere Baurechtsbehörde. Ludwigsburg, Bietigheim-Bissingen, Kornwestheim, Ditzingen, Gerlingen, Korntal-Münchingen, Remseck am Neckar und Marbach am Neckar haben eine eigene Baurechtszuständigkeit.

Für Entkernungen in Wohn- und Gewerbegebäuden dieser Städte reicht deshalb oft ein Anruf bei der Stadtverwaltung, nicht beim Landratsamt.

Landkreis Böblingen

In Böblingen betreibt die Stadt ein eigenes Baurechtsamt für das Stadtgebiet und Dagersheim. Für Kommunen im Landkreis ist das Landratsamt Böblingen zuständig. Sindelfingen und Leonberg nehmen Abbruchanträge über eigene Formulare der Stadtverwaltung entgegen.

Gewerbeaufsicht und Arbeitsschutz liegen beim Landratsamt Böblingen.

Rems-Murr-Kreis und Göppingen

Im Rems-Murr-Kreis haben Fellbach und Waiblingen die Baurechtszuständigkeit selbst organisiert, ebenso Backnang, Winnenden, Weinstadt und Schorndorf. Das Landratsamt in Waiblingen betreut dagegen kleinere Gemeinden wie Kernen, Remshalden oder Urbach.

Im Landkreis Göppingen verlangt das Landratsamt bei verfahrenspflichtigem Abbruch oder über 500 m³ Bodenaushub ein Abbruch- und Entsorgungs­konzept. Die Entsorgungs­planung stimmen wir mit Ihnen ab.

Reutlingen und Tübingen

In Tübingen gelten in der Altstadt und in den historischen Ortskernen der Teilorte Stadt- und Ortsbildsatzungen mit teils weitergehenden Vorschriften. Vor einem Abbruch sind außerdem Hinweise auf geschützte Tierarten wie Fledermäuse zu prüfen; bei längerem Leerstand kann ein Artenschutzgutachten nötig sein.

Reutlingen wickelt Bauverfahren vollständig digital über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg ab. Anfragen aus beiden Städten prüfen wir einzelfallbezogen.

Pforzheim und Heilbronn

Als erweiterte Region nehmen wir auch Anfragen aus Pforzheim und Heilbronn entgegen. Beide sind Stadtkreise: Die Stadt selbst ist Baurechtsbehörde und zugleich für Arbeitsschutz und Gewerbeaufsicht zuständig. Ob und wie wir ein Vorhaben dort umsetzen, klären wir im Gespräch.

Behörden

Welche Behörde ist zuständig?

Die Übersicht zeigt die Stelle für die Abbruch­anzeige und die für Arbeitsschutz bei Schadstoffen. Im Einzelfall bestätigen wir die Zuständigkeit für Ihr Grundstück.

Zuständige Behörden nach Stadt oder Landkreis
Stadt / Landkreis Baurecht (Abbruch­anzeige) Gewerbeaufsicht
Stuttgart Baurechtsamt der Landeshauptstadt Amt für Umweltschutz, Abteilung Gewerbeaufsicht
Landkreis Esslingen Stadtverwaltung (z. B. Esslingen, Filderstadt, Leinfelden-Echterdingen, Ostfildern, Nürtingen, Kirchheim) oder Landratsamt Landratsamt Esslingen, Gewerbeaufsichtsamt
Landkreis Ludwigsburg Landratsamt (23 von 39 Gemeinden) oder Stadtverwaltung mit eigener Zuständigkeit Landratsamt Ludwigsburg, Gewerbeaufsicht
Landkreis Böblingen Stadt Böblingen für das eigene Stadtgebiet, sonst Landratsamt bzw. Stadtverwaltung Landratsamt Böblingen
Rems-Murr-Kreis Stadtverwaltung (z. B. Fellbach, Waiblingen) oder Landratsamt Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Amt für Umweltschutz
Göppingen Stadt Göppingen oder Landratsamt Göppingen Landratsamt Göppingen, Umweltschutzamt
Reutlingen / Tübingen Stadtverwaltung Reutlingen bzw. Universitätsstadt Tübingen Landratsamt Reutlingen bzw. Landratsamt Tübingen
Pforzheim / Heilbronn Baurechtsamt der Stadt bzw. Planungs- und Baurechtsamt Stadtverwaltung (Gewerbeaufsicht bzw. Abteilung Umwelt und Arbeitsschutz)

Stand 30.10.2026. Grundlage sind die Zuständigkeitsübersichten der genannten Landratsämter und Städte. Bitte bestätigen Sie die Zuständigkeit für Ihr Grundstück bei der Behörde, bevor Sie Unterlagen einreichen.

Häufige Fragen

Fragen zu Einsatz­gebiet und Abbruch­anzeige

Arbeiten Sie auch in meiner Stadt?

Unser Einsatz­gebiet ist Stuttgart und Region, mit Schwerpunkt auf Stuttgart und den großen Städten der umliegenden Landkreise. Anfragen aus dem übrigen Baden-Württemberg prüfen wir einzelfallbezogen. Schicken Sie uns kurz die Adresse und die Art des Vorhabens, dann melden wir uns mit einer Einschätzung.

Wer ist für die Abbruch­anzeige zuständig?

Die Anzeige richtet sich an die untere Baurechtsbehörde. Das ist je nach Gemeinde die Stadtverwaltung oder das Landratsamt. Verpflichtet ist der Bauherr, also in der Regel Sie als Eigentümer. Wir stimmen mit Ihnen ab, welche Unterlagen fehlen, und stellen die Bestätigung des Fachunternehmers aus.

Braucht man in Stuttgart eine Genehmigung für den Abbruch?

Verfahrensfrei ist der Abbruch freistehender Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3 sowie bestimmter kleinerer Anlagen. Alle übrigen Abbrüche laufen im Kenntnis­gabe­verfahren beim Baurechtsamt. Denkmal­schutz, Baumschutz und Artenschutz gelten unabhängig davon. Im Zweifel fragen wir beim Baurechtsamt nach, bevor wir ein Angebot abgeben.

Welche Unterlagen gehören zur Abbruch­anzeige?

Üblich sind ein Übersichtsplan im Maßstab 1:500, die Angabe von Lage und Nutzung der Anlage, die Bestätigung eines Fachunternehmers und die Bestätigung des Bauherrn, dass erforderliche Genehmigungen nach anderen Vorschriften, etwa zum Denkmal­schutz, beantragt sind. Manche Städte verlangen zusätzlich ein Abfallverwertungskonzept.

Wird bei einem Abbruch die Gewerbeaufsicht eingeschaltet?

Nur bei Schadstoffen. Für Asbest gelten eigene Anzeige- und Zulassungspflichten bei der Gewerbeaufsicht. Asbestsanierungen gehören nicht zu unserem Leistungs­umfang. Bei alter Mineral­wolle arbeiten wir nach TRGS 521, die Fachkunde haben wir durch einen Lehrgang nachgewiesen. Welche Meldungen bei Ihrem Objekt nötig sind, klären wir vor Beginn.

Wie läuft die Zusammen­arbeit von der Anfrage bis zum Abbruch ab?

Nach Ihrer Anfrage besichtigen wir das Objekt, erstellen ein Angebot und stimmen die behördlichen Schritte mit Ihnen ab. Danach folgen Rückbau, Entsorgung und Nachweise. Die einzelnen Schritte finden Sie auf der Seite Ablauf.

Ihr Objekt liegt in der Region?

Schicken Sie uns Adresse und Art des Vorhabens. Wir prüfen den Einsatz und melden uns mit einer ersten Einschätzung.