Leistung
Abbruch & Abriss
Wir reißen nicht einfach nur ab, wir bereiten professionell den Weg für Ihre Zukunft. Mit eigenem Team führen wir den Rückbau sicher und umweltgerecht aus und stimmen den Zeitplan mit Ihnen ab.
Kurz erklärt: Abbruch ist das Beseitigen eines Gebäudes oder Gebäudeteils bis zum freien Baufeld. Als Komplettabbruch fällt das ganze Haus, beim Teilabbruch bleibt ein Rest stehen, etwa für einen Anbau oder Umbau. Hermann Services in Filderstadt führt beides im Raum Stuttgart aus, trennt das Material und liefert Belege zur Entsorgung.
Bei Hermann Services dreht sich alles um professionellen Rückbau und Abbruch. Wir führen Rückbau und Abbruch sorgfältig und nach den geltenden Vorschriften aus — vom Einfamilienhaus bis zum Gewerbebau.
Wir planen jeden Rückbau bis ins Detail. Ob selektiver Teilabbruch, Entkernung oder komplette Demontage: Wir verbinden schweres Gerät mit höchster Präzision und übernehmen die komplette Planung, kümmern uns um die Genehmigungen und sorgen für eine fachgerechte Entsorgung.
Für uns zählen Effizienz, Transparenz und maximale Sicherheit — damit Ihr Projekt zum vereinbarten Zeitpunkt starten kann.
Leistungsumfang
- Komplettabbruch von Wohn-, Gewerbe- und Industriegebäuden
- Selektiver Teilabbruch und Rückbau einzelner Gebäudeteile
- Maschineller Abbruch mit Bagger und Anbaugeräten
- Handabbruch dort, wo Präzision und Rücksicht gefragt sind
- Planung, Abstimmung und Einholen der erforderlichen Genehmigungen
- Baustellensicherung, Staub- und Lärmminderung im Rahmen der Auflagen
- Trennung, Abtransport und fachgerechte Entsorgung aller Materialien
- Besenreine Übergabe des freigeräumten Baufelds
Komplettabbruch, Teilabbruch, Rückbau: Was wird bei Ihnen gebraucht?
Beim Komplettabbruch verschwindet das gesamte Gebäude samt Keller und, wenn vereinbart, Bodenplatte und Anschlussleitungen. Das ist der Normalfall vor einem Ersatzneubau, etwa wenn in Stuttgart, Esslingen oder Ludwigsburg ein Einfamilienhaus durch einen Neubau ersetzt wird.
Der Teilabbruch trennt ein Gebäudeteil vom Bestand. Typisch sind ein alter Anbau, ein Dachstuhl, eine Garage am Haus oder ein Gebäudeflügel. Hier ist die Schnittstelle zum stehenbleibenden Teil das Kernproblem: Standsicherheit, Wärmeschutz und Feuchte müssen nach dem Schnitt stimmen. Das lässt sich nur vor Ort beurteilen.
Rückbau meint das geordnete Zerlegen in Materialien, die getrennt verwertet werden können. In der Praxis überschneiden sich die Begriffe. Entscheidend ist für Sie, ob Teile wiederverwendet werden sollen, ob Schadstoffe im Bestand vermutet werden und wie eng die Baustelle ist. Danach richtet sich, ob Bagger arbeiten oder ob von Hand abgebaut wird.
- Maschineller Abbruch mit Bagger und Anbaugeräten, wo der Platz es zulässt
- Handabbruch an Nachbarwänden, in engen Hinterhöfen und bei Anschlüssen an Bestand
- Abtrennen von Strom, Wasser, Gas und Kanal vor Beginn, durch die jeweiligen Versorger
Muss ich den Abbruch anzeigen oder genehmigen lassen?
In Baden-Württemberg gilt nach der Landesbauordnung (Stand Oktober 2026) der Grundsatz, dass der Abbruch baulicher Anlagen genehmigt werden muss, soweit das Gesetz keine Ausnahme macht. In § 50 Absatz 3 LBO ist der Abbruch freistehender Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3 verfahrensfrei. Gebäudeklasse 1 sind freistehende Gebäude bis 7 m Höhe mit höchstens zwei Nutzungseinheiten und zusammen höchstens 400 m². Ein Reihenhaus oder eine Doppelhaushälfte ist nicht freistehend und fällt damit nicht darunter.
Alles, was nicht verfahrensfrei ist, läuft üblicherweise im Kenntnisgabeverfahren. Der Bauherr reicht die Unterlagen bei der Baurechtsbehörde ein, in Stuttgart ist das das Baurechtsamt. Mit den Arbeiten darf nach der Landesbauordnung zwei Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen begonnen werden, wenn die Behörde nichts anderes mitteilt. Die Stadt Stuttgart nennt auf ihrer Verfahrensseite teils eine längere Frist. Klären Sie den Termin deshalb vor der Planung mit der Behörde.
Verfahrensfrei heißt nicht, dass keine Regeln gelten. Auch dann müssen Abbruch, Entsorgung, Denkmal- und Artenschutz eingehalten werden. Kenntnisgabepflichtige Abbrucharbeiten dürfen außerdem nicht als Eigenleistung oder Nachbarschaftshilfe erfolgen. Die rechtlichen Aussagen sind Orientierung und ersetzen keine Auskunft der Behörde.
Welche Unterlagen braucht die Anzeige?
Die Verfahrensverordnung zur LBO nennt für den Abbruch wenige feste Bestandteile. Die fachlichen Angaben zu Umfang und Ausführung stellen wir Ihnen auf Wunsch zusammen. Einreichen und verantworten muss die Anzeige der Bauherr.
- Übersichtsplan mit Grundstücksbezeichnung sowie Lage und Nutzung der abzubrechenden Anlage
- Bestätigung des ausführenden Fachunternehmers über Befähigung, Einrichtungen und Geräte, spätestens vor Beginn der Abbrucharbeiten
- Bestätigung eines Tragwerksplaners, falls dem Unternehmen die Standsicherheitskenntnis fehlt
- Bestätigung des Bauherrn, dass Genehmigungen nach anderen Vorschriften beantragt sind, zum Beispiel nach dem Denkmalschutzgesetz
Was vor dem Abbruch auf dem Grundstück zu prüfen ist
Ein Kulturdenkmal darf nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde beseitigt werden. Im Zweifel fragen Sie dort nach, bevor Sie einen Abbruchtermin planen. Bäume sind ein zweiter Punkt: In Stuttgart sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe, durch die Baumschutzsatzung geschützt. Wer sie beseitigen muss, braucht eine Befreiung. In anderen Städten der Region gelten eigene Satzungen, die Sie bei der Gemeinde erfragen.
Beim Artenschutz verbietet das Bundesnaturschutzgesetz, geschützte Tiere zu töten und ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu zerstören. Gebäude können Fledermausquartiere oder Nistplätze enthalten. Die bekannte Sperrfrist vom 1. März bis 30. September gilt dem Gehölzschnitt, nicht dem Gebäudeabbruch. Bei Hinweisen auf Tiere am Gebäude klären Sie das vorab mit der Naturschutzbehörde.
Bei älteren Gebäuden steht die Schadstofffrage am Anfang. Wer einen Abbruch veranlasst, muss dem ausführenden Unternehmen alle vorliegenden Informationen zu vorhandenen oder vermuteten Gefahrstoffen geben, auch als Privatperson. Wurde nach dem 31. Oktober 1993 mit dem Bau begonnen, kann in der Regel angenommen werden, dass kein Asbest verbaut ist. Bei früheren Gebäuden gilt diese Annahme nicht. Arbeiten an Asbest erfordern eine Sachkunde nach TRGS 519 und sind den Behörden anzuzeigen. Das führen wir nicht selbst aus; wir weisen Sie bei Verdacht darauf hin, damit ein dafür zugelassener Betrieb beauftragt wird. Alte Mineralwolle (KMF) ist dagegen ein Feld, in dem wir nach TRGS 521 geschult sind.
Entsorgung und Nachweise: Was Sie am Ende in der Hand haben sollten
Bau- und Abbruchabfälle sind nach der Gewerbeabfallverordnung getrennt zu sammeln, darunter Beton, Ziegel, Holz, Metalle, Glas, Kunststoff, Dämmstoffe und Gipsbaustoffe. Ausnahmen gelten, wenn die Trennung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Als Beleg dienen Wiege- oder Lieferscheine und die Erklärung des Übernehmers. Bei insgesamt höchstens 10 Kubikmetern Abfall entfällt die Dokumentationspflicht.
Bei verfahrenspflichtigen Abbrüchen verlangt das Landesrecht Baden-Württemberg ein Abfallverwertungskonzept mit Mengen, Abfallarten und Entsorgungswegen. Ob Ihr Vorhaben darunterfällt, klärt das Baurechtsamt. Vereinbaren Sie schriftlich, dass Sie die Entsorgungsbelege erhalten, und trennen Sie die Verantwortung für Anzeige, Statik und Versorgeranschlüsse klar im Angebot.
Wovon hängen die Kosten ab, und was gehört ins Angebot?
Pauschale Quadratmeterpreise sagen wenig. Untersuchungen zur Kostenplanung beim Abbruch nennen als wichtigste Einflüsse das Bauwerk selbst, die Lage der Baustelle und die Entsorgungswege. Dazu kommen Personal- und Gerätekosten. Schadstoffe, die erst während der Arbeiten auffallen, verursachen Mehrkosten und Verzögerungen. Auch Gutachten, Statik, Denkmalgenehmigung oder Baumersatz erhöhen den Aufwand.
Ein vergleichbares Angebot nennt den Umfang (mit oder ohne Keller, Bodenplatte, Außenanlagen), die Trennung und Entsorgung des Materials und die Frage, ob Schadstoffe vermutet werden. Es sagt, wer Anzeige, Statik und Sparten-Abtrennung übernimmt. Eine Besichtigung ist dafür die Grundlage. Wie wir vorgehen, steht unter Ablauf; die Gebiete, in denen wir arbeiten, unter Einsatzgebiet.
- Abbruch anzeigen: Wer muss in Baden-Württemberg was melden?
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- Ablauf eines Teilabbruchs vom Angebot bis zur Entsorgung
- Checkliste: Vorbereitungen für den Hausabriss
Ablauf
Ablauf: Abbruch & Abriss
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Besichtigung & Bestandsaufnahme
Wir sehen uns das Objekt vor Ort an, klären Zufahrt, Platzverhältnisse, Nachbarbebauung und mögliche Schadstoffe.
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Konzept & Angebot
Sie erhalten ein nachvollziehbares Angebot mit Abbruchkonzept, Zeitplan und klar ausgewiesener Entsorgung.
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Genehmigungen & Vorbereitung
Wir stimmen uns mit Behörden, Versorgern und – falls nötig – Statik und Sachverständigen ab und sichern die Baustelle.
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Rückbau & Entsorgung
Der Abbruch erfolgt in der vereinbarten Reihenfolge. Materialien werden vor Ort getrennt und gesetzeskonform entsorgt.
-
Übergabe & Nachweise
Sie bekommen das Baufeld besenrein zurück – mit Entsorgungsnachweisen und Dokumentation.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zu Abbruch & Abriss
Wie lange dauert ein Abbruch?
Das hängt von Gebäudegröße, Bauweise, Schadstoffen, Platzverhältnissen und Entsorgungsumfang ab. Dazu kommt die Zeit vor Baubeginn, weil nach Eingang der Anzeige beim Baurechtsamt eine Frist läuft. Nach der Besichtigung nennen wir im Angebot einen Zeitplan.
Kümmern Sie sich um die Genehmigungen?
Anzeige und Genehmigung muss der Bauherr bei der Baurechtsbehörde einreichen. Wir stellen die fachlichen Angaben zum Abbruch zusammen und sagen Ihnen bei der Besichtigung, welche Unterlagen für Ihr Vorhaben in Frage kommen. Verbindlich klärt das die Behörde.
Wird vor dem Abbruch auf Schadstoffe geprüft?
Bei Gebäuden mit Baubeginn vor dem 1. November 1993 kann Asbest nicht ausgeschlossen werden. Sicherheit gibt nur eine Beprobung im Labor. Asbestarbeiten führen wir nicht selbst aus, dafür braucht es eine Sachkunde nach TRGS 519. Alte Mineralwolle behandeln wir nach TRGS 521.
Was passiert mit dem anfallenden Material?
Wir trennen das Material auf der Baustelle nach den Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung und bringen es zur Verwertung oder Entsorgung. Sie erhalten die Belege dazu, etwa Wiegescheine und Erklärungen des Übernehmers.
Was kostet ein Abbruch?
Die Kosten hängen von Bauwerk, Lage der Baustelle, Entsorgungswegen, Schadstoffen und Umfang ab. Eine Zahl ohne Besichtigung wäre geraten. Nach dem Vor-Ort-Termin erhalten Sie ein Angebot, in dem diese Punkte benannt sind.
Darf ich ein Haus selbst abreißen?
Kenntnisgabepflichtige Abbrucharbeiten dürfen nach der Landesbauordnung nicht in Eigen- oder Nachbarschaftshilfe ausgeführt werden. Bei älteren Gebäuden kommt die Schadstofffrage hinzu. Lassen Sie sich vorab beim Baurechtsamt beraten.
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