Hermann Services Logo
Entkernter Innenraum im Rohbauzustand mit großer Fensterfront

Leistung

Entkernung

Wir bereiten Ihre Immobilie optimal auf die anstehende Sanierung vor: Alle nicht-tragenden Bauteile werden fachgerecht entfernt, die Grundsubstanz bleibt geschont.

Kurz erklärt: Bei der Entkernung wird ein Gebäude oder Geschoss bis auf die tragende Struktur ausgeräumt: Bodenbeläge, Estrich, nichttragende Wände, Decken und Installationen. Sie bereitet Kernsanierung, Umnutzung oder Neuausbau vor. Hermann Services führt Entkernungen im Raum Stuttgart aus, trennt das Material und übergibt die Fläche besenrein im Rohbauzustand.

Bei der Entkernung versetzen wir Ihr Objekt zurück in den Rohbauzustand – effizient und substanzschonend. Unser Team entfernt systematisch alle nicht-tragenden Bauteile wie Bodenbeläge, Estriche, Decken und Einbauten.

Dabei gehen wir behutsam vor, um die wertvolle Grundsubstanz zu schonen. Unser Fokus liegt auf strenger Mülltrennung und einer gesetzeskonformen Entsorgung aller Materialien.

Wir liefern die Nachweise und übergeben Ihnen eine besenreine Fläche als Basis für die nachfolgenden Gewerke.

Leistungs­umfang

  • Rückbau von Bodenbelägen, Estrichen und Trockenbau
  • Demontage von Decken­verkleidungen, Tapeten und Einbauten
  • Ausbau von Sanitär-, Heizungs- und Elektro­installationen (nach Abstimmung mit den Gewerken)
  • Entfernung nicht-tragender Wände und Raumtrennungen
  • Systematische Trennung und Entsorgung aller Materialien
  • Dokumentation und Entsorgungs­nachweise
  • Besenreine Übergabe im Rohbauzustand

Was gehört zur Entkernung, und was bleibt stehen?

Stehen bleiben tragende Wände, Decken, Stützen und Treppenhäuser. Alles andere kommt heraus. Wo genau die Grenze verläuft, legen wir vorab gemeinsam mit Ihnen und, wenn vorhanden, Ihrem Architekten fest. Im Altbau ist das wichtig, weil sich tragende und nichttragende Wände nicht immer auf den ersten Blick unterscheiden lassen.

Wir räumen je nach Auftrag geschossweise oder raumweise aus. Der Umfang unterscheidet die Entkernung vom Teilabbruch: Bei der Entkernung bleibt die Gebäudehülle, beim Teilabbruch verschwindet ein Gebäudeteil.

Der Ablauf folgt einer festen Reihenfolge: Zuerst werden Strom, Wasser und Heizung durch die zuständigen Gewerke freigeschaltet. Dann kommen Einbauten und Installationen heraus, danach Trennwände und Decken, zuletzt Estrich und Bodenaufbau. Der Schutt wird laufend abtransportiert, damit Treppenhaus und Zufahrt frei bleiben. Bei Mehrfamilienhäusern und Gewerbeobjekten stimmen wir Arbeitszeiten und Wege mit der Hausverwaltung oder den Nachbarn ab, weil Staub und Lärm sich nicht ganz vermeiden lassen.

  • Estrich, Bodenbeläge und Dämmschichten im Bodenaufbau
  • Nichttragende Trennwände, Trockenbau und abgehängte Decken
  • Elektro-, Sanitär- und Heizungsleitungen nach Freischaltung durch die Fachgewerke
  • Türen, Einbauküchen, Sanitärobjekte, Tapeten und Wandputz, soweit abgesprochen

Wann lohnt sich eine Entkernung?

Typische Anlässe sind eine Kernsanierung im Wohnhaus, die Umnutzung eines Ladenlokals oder Büros und der Mieterausbau in Gewerbeflächen. Auch nach einem Wasser- oder Brand­schaden kann es sinnvoll sein, bis auf den Rohbau zurückzugehen, wenn Installationen und Aufbauten nicht mehr zu retten sind. Wann was entfernt werden muss, behandeln wir auf der Seite zu Brand- und Wasser­schäden.

Wenn nur eine Wand oder ein Raum betroffen ist, reicht ein gezielter Rückbau. Dann ist eine Entkernung zu viel. Wir sagen es Ihnen bei der Besichtigung, wenn ein kleinerer Eingriff genügt. Beispiele aus der Praxis in der Region finden Sie in den Ratgebern zu Büros und Ladenlokalen in Stuttgart, zu Wohnhäusern in Esslingen und zur Teil­sanierung in Pforzheim.

Schadstoffe in der Entkernung: Was Sie vorher klären sollten

Beim Ausräumen wird Material bewegt, das über Jahrzehnte verschlossen war. Bei Altbauten gehört die Schadstofffrage deshalb an den Anfang. Wer Arbeiten an einer baulichen Anlage veranlasst, muss dem ausführenden Unternehmen vor Beginn alle vorliegenden Informationen zu vorhandenen oder vermuteten Gefahrstoffen geben (§ 5a Gefahrstoff­verordnung). Das gilt auch für private Bauherren. Die wichtigste Angabe ist das Baujahr; bei Bau zwischen 1993 und 1996 nennen Sie das Datum des Baubeginns.

Asbest kann in Spachtelmassen, Putzen, Fliesenklebern, Bodenbelägen und Fassadenplatten stecken. Wurde nach dem 31. Oktober 1993 mit dem Bau begonnen, darf in der Regel vermutet werden, dass kein Asbest vorhanden ist. Bei früheren Gebäuden gilt das nicht. Arbeiten mit Asbest erfordern Sachkunde nach TRGS 519 und sind den Behörden anzuzeigen. Diese Arbeiten führen wir nicht selbst aus. Besteht ein Verdacht, sollte eine Probe im Labor die Frage klären, bevor ein Auftrag für die Entkernung fest vergeben wird.

Alte Mineral­wolle (KMF) kommt in Dachböden, Wänden und Installationsschächten vor. Vor 1996 eingebaute Mineral­wolle gilt als alte Mineral­wolle und wird bei Arbeiten staubmindernd ausgebaut. Wir haben einen Fachkunde-Lehrgang für Arbeiten an alten Mineralwollen auf Grundlage der TRGS 521 absolviert (Zertifikat vom 15.06.2026). Wie das abläuft, steht im Ratgeber zu KMF und TRGS 521.

Braucht eine Entkernung eine Anzeige oder Genehmigung?

Das hängt von Umfang, Gebäude und Lage ab. Die Landesbauordnung Baden-Württemberg (Stand Oktober 2026) regelt den Abbruch baulicher Anlagen: Verfahrensfrei ist er bei freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3, sonst läuft er im Kenntnis­gabe­verfahren. Ob eine Entkernung im Innern als Abbruch zu behandeln ist, beurteilt die Baurechtsbehörde. Für Stuttgart ist das das Baurechtsamt. Fragen Sie dort vor dem Terminplan nach.

Bei einem Kulturdenkmal brauchen Sie unabhängig davon die Genehmigung der Denkmal­schutz­behörde. Greifen Sie zudem in tragende Bauteile ein, gehört das in die Hand eines Tragwerksplaners. Das gilt auch, weil bei der Entkernung Decken, Wände und Treppenhäuser als Rohbau stehen bleiben und nach dem Ausräumen weiter tragen müssen. Einzelheiten zur Anzeige finden Sie im Ratgeber zum Abbruch in Baden-Württemberg.

Entsorgung: Getrennte Sammlung und Belege

Bei der Entkernung fällt viel gemischtes Material an. Die Gewerbeabfall­verordnung verlangt, bestimmte Fraktionen getrennt zu sammeln und vorrangig zu verwerten: Holz, Metalle, Glas, Kunststoff, Dämmstoffe, Gipsbaustoffe, Beton und Ziegel. Ausnahmen gibt es bei technischer Unmöglichkeit oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit. Wir trennen auf der Baustelle schon beim Ausbau; das macht die Entsorgung nachvollziehbar und oft günstiger.

Als Belege sind Lagepläne, Fotos, Wiege- oder Lieferscheine und die Erklärung des Übernehmers vorgesehen. Bis 10 Kubikmeter Gesamtvolumen entfällt die Dokumentationspflicht. Schadstoffhaltige Abfälle laufen getrennt über eigene Entsorgungswege. Alte Mineral­wolle gilt als gefährlicher Abfall und wird entsprechend verpackt und gekennzeichnet.

Wovon hängen die Kosten ab, und wie vergleichen Sie Angebote?

Der Preis einer Entkernung hängt an Fläche und Ausstattung, am Zugang zur Baustelle, an Geschosszahl und Aufzug, an den Entsorgungswegen und an möglichen Schadstoffen. Spät entdeckte Schadstoffe sind der häufigste Grund für Mehrkosten. Eine Zahl ohne Besichtigung können wir Ihnen deshalb nicht seriös nennen.

Vergleichen Sie Angebote nur bei gleichem Leistungs­umfang. Es soll beschreiben, was stehen bleibt, wie getrennt und entsorgt wird, wer Schadstoffklärung und Anzeige vorbereitet und in welchem Zustand übergeben wird. Für Stuttgart, Esslingen, Böblingen oder Waiblingen besichtigen wir das Objekt vorab; unsere Einsatzgebiete und den Ablauf finden Sie auf den entsprechenden Seiten.

Mitarbeiter beim Handabbruch einer Wand mit Elektro-Abbruchhammer
Stemmarbeiten im Innenraum mit Abbruchhammer
Rohbauzustand nach der Entkernung mit Betonstützen und freigelegtem Mauerwerk
Entkernter Rohbau: Sichtbetondecke, Betonstützen, freigelegtes Backsteinmauerwerk und große Fensterfront
Vorher · Rohbau
Visualisierung desselben Raums nach dem Wiederaufbau: hell, verputzt, mit Parkett und Deckenspots
Nachher · Visualisierung

Ergebnis der Entkernung

Entkernt heute – Ihr Neubeginn morgen

Wir übergeben Ihre Immobilie im veredelten Rohbauzustand – bereinigt und bereit für den modernen Wieder­aufbau.

Hinweis: Das Nachher-Bild ist eine Visualisierung des möglichen Endzustands, kein Foto eines fertigen Auftrags.

Ablauf

Ablauf: Entkernung

  1. Aufmaß & Abstimmung

    Gemeinsam legen wir fest, was bleibt und was weicht – inklusive Schnittstellen zu Architekt und Folgegewerken.

  2. Schadstoff-Check

    Bei Altbauten prüfen wir vorab auf mögliche Belastungen und planen Schutzmaßnahmen ein.

  3. Rückbau in Abschnitten

    Wir arbeiten geschossweise bzw. raumweise, trennen vor Ort und halten Wege und Nachbarn frei von Beeinträchtigungen.

  4. Abtransport & Entsorgung

    Schutt wird laufend abtransportiert, damit Ihre Baustelle sauber und gut zugänglich bleibt.

  5. Übergabe

    Besenreine Rohbaufläche, Dokumentation und Nachweise – bereit für die Nachfolgewerke.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Entkernung

Was ist der Unterschied zwischen Entkernung und Abbruch?

Bei der Entkernung bleibt das tragende Gebäude erhalten, entfernt werden nichttragende Bauteile und Ausbauten. Beim Abbruch wird das Gebäude ganz oder teilweise beseitigt. Der Teilabbruch liegt dazwischen: Hier fällt ein Gebäudeteil, der Rest steht.

In welchem Zustand übergeben Sie das Objekt?

Im Rohbauzustand und besenrein, vorbereitet für die nachfolgenden Gewerke. Die Belege zur Entsorgung erhalten Sie dazu.

Arbeiten Sie auch bei laufendem Betrieb im Haus?

Das lässt sich in manchen Fällen abschnittsweise lösen, etwa in Gewerbeflächen oder einzelnen Geschossen. Eine vollständige Entkernung geht mit Staub, Lärm und gesperrten Leitungen einher. Wir klären Ablauf, Zeiten und Schutzmaßnahmen vorab mit Ihnen.

Wie werden Schadstoffe behandelt?

Bei Verdacht wird zuerst beprobt. Asbestarbeiten führen wir nicht selbst aus, dafür ist eine Sachkunde nach TRGS 519 nötig. Alte Mineral­wolle behandeln wir auf Grundlage der TRGS 521, wofür wir einen Fachkunde-Lehrgang absolviert haben.

Was kostet eine Entkernung?

Das hängt von Fläche, Ausstattung, Zugang, Entsorgungswegen und möglichen Schadstoffen ab. Pauschalpreise ohne Besichtigung sind nicht seriös. Nach dem Termin vor Ort erhalten Sie ein Angebot mit klar benanntem Umfang.

Brauche ich für die Entkernung eine Genehmigung?

Das kommt auf Umfang, Gebäude und Lage an. Der Abbruch ist in der Landesbauordnung geregelt, sonst gilt das Kenntnis­gabe­verfahren. Ob Ihr Vorhaben dazugehört, klärt das Baurechtsamt. Bei Denkmalen kommt die Denkmal­schutz­behörde hinzu.