Hermann Services Logo

Schadstoff­sanierung · 30. Oktober 2026

Schadstoffe im Altbau nach Baujahr: Was wann verbaut wurde

Welche Schadstoffe je nach Baujahr im Altbau stecken können: Asbest, KMF, PAK, PCB, Blei und Holzschutzmittel. Mit Tabelle und Hinweisen zur Probenahme.

Das Baujahr ist der erste Hinweis auf mögliche Schadstoffe im Gebäude, aber kein Beweis. Bei Baubeginn bis 31. Oktober 1993 besteht Asbest­verdacht, Dämmung aus der Zeit vor 1996 gilt als alte Mineral­wolle, und weitere Stoffe wie PCB, PAK, Blei oder Holzschutzmittel hängen vom Jahrzehnt und vom Bauteil ab. Ob etwas tatsächlich vorhanden ist, klärt nur eine Probe im Labor. Rechtsstand: Oktober 2026.

Welche Schadstoffe passen zu welchem Baujahr?

Die Tabelle fasst die belegten Zeiträume zusammen. Die Jahre beschreiben Herstellung, Verbot oder übliche Verwendung. Sie sind Anhaltspunkte und kein Beleg dafür, dass ein Stoff in Ihrem Haus fehlt oder steckt.

ZeitraumStoffWo er typischerweise stecktMerkpunkt
bis etwa 1975PCB (offene Anwendungen)dauerelastische Fugenmassen, Anstriche, Klebstoffe, DeckenplattenVerbot 1989; PCB kann aus Fugen in Bodenbeläge und Anstriche übergehen
vor 1973BleiTrinkwasserleitungenlaut Umweltbundesamt nur noch in älteren Gebäuden vor 1973 zu erwarten
1960er und 1970erPCP, oft mit LindanHolzschutzmittel an Dachstühlen und HolzverkleidungenInnenraumverbot 1986, allgemeines Verbot 1989, Lindan seit 2008 verboten
bis etwa 1981PAK (Teer)Teerklebstoffe unter Parkett, Dach- und Dichtungsbahnen, AnstricheHerstellung seit Mitte der 1970er eingestellt, Verwendung noch bis etwa 1981
Baubeginn bis 31.10.1993AsbestFaserzement, Bodenbeläge, Kleber, Putze, Spachtel, DämmstoffeVerbot seit 1993, Übergangsfristen bis 1994
Einbau vor 1996alte Mineral­wolle (KMF)Dämmung in Dach, Wand, Decke, an Rohrenals alte Mineral­wolle anzunehmen
1996 bis Mai 2000gemischtwie obennur durch Einzelnachweis klärbar
ab 1. Juni 2000neue Mineral­wollewie obenVerwendung biopersistenter Fasern verboten

Blei steckt außerdem in älteren Anstrichen. Bleiweiß und Bleisulfat waren früher üblich, heute ist ihre Verwendung weitgehend verboten. Eine feste Jahreszahl für den Anstrich nennen die ausgewerteten Quellen nicht. Haben Sie alte Fenster oder Türen mit mehreren Farbschichten, lassen Sie vor dem Abschleifen prüfen.

Wie gilt der Stichtag 1993 für Asbest?

Seit dem 31. Oktober 1993 sind Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung von Asbest in Deutschland verboten. Für bestimmte Erzeugnisse galten Übergangsfristen bis 1994 (§ 11a und Anhang I Nr. 3.8 GefStoffV). Wurde mit dem Bau nach dem 31. Oktober 1993 begonnen, kann in der Regel vermutet werden, dass kein Asbest vorhanden ist.

Umgekehrt gilt: Bei Gebäuden, deren Bau vor dem 1. November 1993 begann, ist die Vermutung nicht entkräftet. Das ist keine pauschale gesetzliche „Erkundungspflicht“. Verbindlich ist die Pflicht des Arbeitgebers, Informationen einzuholen und bei Zweifeln eine qualifizierte Beurteilung vorzunehmen, im Zweifel mit Materialproben.

Asbest steckt an mehr Stellen als in Dachplatten. Laut Umweltministerium Baden-Württemberg kommt er unter anderem vor in:

  • Dach- und Fassadenplatten, Rohren und Blumenkübeln aus Asbestzement
  • Bodenbelägen wie Vinyl-Asbest-Platten und Cushion-Vinyl
  • Fliesen- und Bodenklebern, Putzen und Spachtelmassen
  • Fugenkitt und Dichtungen an Heizkesseln und Abgasrohren
  • Nachtspeicheröfen und Dämmstoffen an Rohren und hinter Leuchten

Stahlbetonbauten der 1950er bis 1980er Jahre können außerdem asbesthaltige Abstandshalter enthalten. Eine Methode, das vorab zu erkennen, gibt es nicht. Mehr zur Praxis lesen Sie im Beitrag Asbest beim Hausabbruch erkennen.

Was muss ich als Auftrag­geber melden?

Nach § 5a GefStoffV muss, wer Tätigkeiten an einer baulichen Anlage veranlasst, dem ausführenden Betrieb vor Beginn alle vorliegenden Informationen zu vorhandenen oder vermuteten Gefahrstoffen geben, schriftlich oder elektronisch. Die Pflicht gilt auch für private Haushalte. Sie sollen sich dafür der zugänglichen Unterlagen in zumutbarem Aufwand bedienen.

Beim Baujahr gilt:

  • Bei Baujahr vor 1993 oder nach 1996 genügt das Baujahr.
  • Bei Baujahr zwischen 1993 und 1996 teilen Sie das Datum des Baubeginns mit, ersatzweise das Baujahr.
  • Bei Dämmung aus der Zeit 1996 bis 2000 hilft das Datum des Baubeginns bei der Einordnung als alte oder neue Mineral­wolle.

Hilfreich sind Bauakten, Baugenehmigung, Kaufunterlagen, Umbaubelege, frühere Gutachten und Auskünfte der Voreigentümer. Auch ein Foto der Dämmung im Dachboden hilft.

Wann braucht es eine Probenahme?

Eine Probe ist sinnvoll, wenn Baujahr und Bauteil einen Verdacht begründen und kein Nachweis über die Schadstofffreiheit vorliegt. Das gilt vor allem vor einem Abbruch, einer Entkernung oder einem größeren Umbau. Werden Schadstoffe erst während der Arbeiten entdeckt, drohen laut BG BAU Gesundheitsrisiken, Verzögerungen, Mehrkosten bei der Entsorgung und Haftungsrisiken.

Ohne ausreichende Information und ohne Probenahme sollen Arbeiten so geschützt werden, als läge Asbest vor. Das macht die Arbeit aufwendiger.

Wer nimmt die Proben?

  • Bei Asbest zählt die Probenahme nach TRGS 519 zu den Nebenarbeiten. Lassen Sie sie von einer fachkundigen Stelle ausführen und nehmen Sie keine eigenen Proben.
  • Bei Haufwerken und Bauschutt sieht die LAGA M 23 eine Probenahme nach LAGA PN 98 durch einen fachkundigen Probenehmer vor.
  • Fragen Sie den Gutachter nach seiner Qualifikation und dem Probenahmeplan. Die Technische Regel TRGS 524 beschreibt, was ein solcher Plan enthält: Probenorte, Methode, Analyseparameter, Schutzmaßnahmen.

Wie wird analysiert? Bei Asbest in Bauprodukten ist das Standardverfahren die Rasterelektronenmikroskopie nach VDI 3866 Blatt 5. Die Nachweisgrenze liegt bei rund 1 Massenprozent, bei geringeren Gehalten (Putze, Spachtel, Kitte) wird erweitert aufbereitet. Ob das Labor akkreditiert sein muss, nennen die ausgewerteten Quellen nicht. Fragen Sie das Labor.

Schwarze Kleber und Anstriche sind nicht automatisch teerhaltig, oft sind sie bitumenhaltig. Geruch und Aussehen reichen zur Unterscheidung nicht, nur die Analyse klärt es.

Die VDI-Richtlinienreihe 6202 beschreibt den sachgemäßen Umgang mit Schadstoffen bei Abbruch und Sanierung und richtet sich in Blatt 3 (Asbest) auch an Bauherren. Es ist eine technische Regel, keine Gesetzesvorschrift. Ob ein Schadstoff­gutachten bei einem bestimmten Abbruch von der Behörde verlangt wird, klären Sie mit der Baurechtsbehörde.

Was passiert nach dem Befund?

Der Befund bestimmt den Weg:

  • Asbest: Vergeben Sie Arbeiten an asbesthaltigen Materialien nur an Betriebe mit der erforderlichen Zulassung oder Genehmigung, die ihre Tätigkeit bei der Behörde anzeigen. Das Umweltministerium empfiehlt dringend, die Arbeiten sachkundigen Fachbetrieben zu überlassen. Verpackt wird staubdicht, die Entsorgung läuft als gefährlicher Abfall.
  • Alte Mineral­wolle: Hier gilt die TRGS 521. Was das für den Ablauf bedeutet, erklärt der Beitrag Alte Mineral­wolle entfernen: Ablauf nach TRGS 521.
  • PCB, PAK, Holzschutzmittel: Für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen nennt die TRGS 524 (Ausgabe Juli 2026) Schutzmaßnahmen. Teer- und PCB-haltige Bauprodukte und Holz mit PCP, Lindan oder DDT sind ausdrücklich im Anwendungsbereich.

In jedem Fall ändert sich der Entsorgungsweg: gefährliche Abfälle werden getrennt erfasst und nachgewiesen. Wie, zeigt der Beitrag Bauschutt entsorgen: Nachweise in Baden-Württemberg.

Checkliste vor dem Rückbau

  • Baujahr und Datum des Baubeginns ermittelt (Bauakte, Kaufvertrag)
  • Umbauten und Dämmmaßnahmen der letzten Jahrzehnte zusammengestellt
  • Verdachtsbereiche benannt: Dach, Fassade, Böden, Kleber, Leitungen, Anstriche
  • Vorhandene Gutachten und Laborberichte bereitgelegt
  • Probenahme vor Beginn beauftragt, wenn kein Nachweis vorliegt
  • Informationen schriftlich an den ausführenden Betrieb gegeben (§ 5a GefStoffV)

Quellen

Die Zeiträume sind Orientierungs­werte aus Behörden- und Fachquellen. Sie ersetzen keine Untersuchung des konkreten Gebäudes.

Gebäude in der Region Stuttgart prüfen lassen

Wenn Sie ein Gebäude in Stuttgart, Esslingen oder im Umland zurückbauen wollen und beim Baujahr unsicher sind, sprechen Sie uns frühzeitig an. Unsere Leistungen im Bereich Schadstoffe finden Sie auf der Seite Schadstoff­sanierung. Für ein Gespräch nutzen Sie den Kontakt.