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Rohbauzustand nach der Entkernung mit Betonstützen und freigelegtem Mauerwerk

Ablauf

Ablauf eines Abbruchs oder einer Entkernung

Von der ersten Anfrage bis zur dokumentierten Übergabe: Was in welcher Reihenfolge passiert und was Sie dazu beitragen.

Kurz erklärt

Ein Abbruch in Baden-Württemberg läuft in sieben Phasen: Besichtigung, Bestands­aufnahme mit Schadstoff­prüfung, Anzeige bei der Baurechtsbehörde, Angebot, Ausführung, Entsorgung mit Nachweisen und Übergabe. Die Anzeige ist Sache des Auftraggebers, die fachgerechte Ausführung und Entsorgung unsere.

Die Phasen

Sieben Schritte vom Erstkontakt bis zur Übergabe

  1. Anfrage und Besichtigung

    Der Ablauf beginnt mit Ihrer Anfrage per Telefon oder über das Kontakt­formular. Wir klären zuerst die Eckdaten: Wo steht das Objekt, was soll weg – ganzes Gebäude, einzelne Bauteile oder nur der Innenausbau – und bis wann soll die Fläche frei sein?

    Danach sehen wir uns das Objekt vor Ort an. Die Besichtigung ist kostenlos. Wir prüfen Zufahrt, Stellflächen für Container und Geräte, die Nachbarbebauung und den Zustand der Bausubstanz.

  2. Bestands­aufnahme und Schadstoff­prüfung

    Bei der Bestands­aufnahme halten wir fest, was verbaut ist: Tragwerk, Wände, Decken, Böden, Dämmung, Installationen.

    Gleichzeitig geht es um Schadstoffe. Wer ein Bauvorhaben veranlasst, muss dem ausführenden Unternehmen vor Beginn alle vorliegenden Informationen zur Bau- und Nutzungsgeschichte über vorhandene oder vermutete Gefahrstoffe geben (§ 5a Gefahrstoff­verordnung). Bei Gebäuden, deren Bau vor dem 1. November 1993 begann, kann nicht von Asbestfreiheit ausgegangen werden. Bei Zweifeln werden Materialproben untersucht.

    Alte Mineral­wolle (KMF), die vor 1996 eingebaut wurde, behandeln wir als krebserzeugend – dafür haben wir den Fachkunde-Lehrgang nach TRGS 521. Verdacht auf Asbest klären wir vor dem Angebot, weil er Verfahren und Entsorgungsweg ändert.

  3. Anzeige und Genehmigung bei der Behörde

    Nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg ist der Abbruch freistehender Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3 verfahrensfrei. Alle anderen Abbrüche, etwa Reihenhäuser, Doppelhaushälften oder größere Gebäude, laufen im Kenntnis­gabe­verfahren.

    Die Rollen sind getrennt: Die Anzeige bei der Baurechtsbehörde ist Sache des Bauherrn, also des Auftraggebers. Dem Bauherrn obliegen die erforderlichen Anzeigen (§ 42 LBO). Der Ausführende – hier wir als Fachunternehmen – bestätigt, dass er die nötige Befähigung und die erforderlichen Einrichtungen und Geräte hat. Diese Bestätigung darf nachgereicht werden, muss aber vor Beginn der Abbruch­arbeiten vorliegen.

    Bei einem Kulturdenkmal braucht der Abbruch eine Genehmigung der Denkmal­schutz­behörde, die der Bauherr beantragt. Mit den Arbeiten darf frühestens zwei Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen begonnen werden, sofern die Behörde nichts anderes mitteilt. Unterlagen und Fristen hängen vom Einzelfall ab; im Zweifel fragen Sie bei der zuständigen Baurechtsbehörde nach. Wie weit wir Sie bei den Unterlagen unterstützen, klären wir im Angebot.

  4. Angebot und Planung

    Auf Basis der Besichtigung erhalten Sie ein unverbindliches Angebot. Es beschreibt den Leistungs­umfang, den Arbeitsablauf, das Entsorgungs­konzept und die Genehmigungen, die zu beachten sind.

    Was den Aufwand bestimmt, legen wir offen: die Bauweise, die Lage der Baustelle, die Entsorgungswege, vorhandene Schadstoffe und der Aufwand für Gutachten oder Statik. Bei verfahrenspflichtigem Abbruch kommt ein Abfallverwertungskonzept mit erwarteten Mengen und Entsorgungswegen hinzu.

  5. Ausführung auf der Baustelle

    Vor Arbeitsbeginn sichern wir die Baustelle und richten Zugänge, Container und Geräte ein. Dann folgt der Rückbau mit Maschinen oder, wo diese nicht einsetzbar sind, im Handabbruch.

    Das Material wird möglichst sortenrein getrennt. Die Gewerbeabfall­verordnung verlangt für Bau- und Abbruchabfälle die getrennte Sammlung von Beton, Ziegeln, Fliesen, Holz, Metallen, Glas, Kunststoffen, Dämmmaterial, Gipsbaustoffen und Bitumengemischen, soweit das technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Auf der Baustelle haben Sie eine feste Ansprechperson. Stoßen wir auf unerwartete Schadstoffe, stimmen wir das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.

  6. Entsorgung und Nachweise

    Wir transportieren die getrennten Fraktionen ab und führen sie der Verwertung oder Entsorgung zu. Jede Fraktion hat einen Abfallschlüssel nach der Abfallverzeichnis-Verordnung; gefährliche Abfälle, etwa alte Mineral­wolle (17 06 03*), werden gesondert verpackt und gekennzeichnet.

    Als Belege dienen Liefer- und Wiegescheine sowie Erklärungen der Annahmestellen. Für gefährliche Abfälle gilt das Entsorgungs­nachweis­verfahren, das in der Regel elektronisch geführt wird; Kleinmengen bis zwei Tonnen gefährlicher Abfälle im Jahr sind davon ausgenommen. Der Bauherr bleibt als Abfallerzeuger mitverantwortlich. Deshalb regeln wir im Auftrag, wer welche Belege führt, und legen Ihnen die Nachweise ungefragt vor.

  7. Übergabe und Dokumentation

    Zum Abschluss übergeben wir Ihnen die Fläche besenrein. Gemeinsam gehen wir den Zustand durch.

    Sie erhalten die Dokumentation: Entsorgungs­nachweise, Wiege- und Lieferscheine. Diese Unterlagen brauchen Sie für Nachweise gegenüber Behörden, Versicherung oder dem Nachfolgegewerk.

Vorbereitung

Was Sie vorab bereitstellen können

Je mehr vorliegt, desto genauer wird das Angebot. Fehlendes klären wir bei der Besichtigung.

Baujahr des Gebäudes

Bei Baujahr 1993 bis 1996 das Datum des Baubeginns. Es entscheidet mit darüber, ob Asbest vermutet wird.

Pläne und Grundrisse

Bauzeichnungen, Statik, Umbauunterlagen oder Fotos erleichtern die Bestands­aufnahme.

Vorhandene Gutachten

Schadstoff-, Brand- oder Wasserschaden­gutachten sowie frühere Sanierungs­nachweise.

Auskunft zum Bebauungs­plan

Die Auskunft Ihrer Gemeinde zu Bebauungs­plan, Sanierungsgebiet oder Erhaltungssatzung.

Denkmal­schutz und Bäume

Ob das Gebäude Kulturdenkmal ist und ob geschützte Bäume auf dem Grundstück stehen.

Weiterführende Informationen

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Auskunft der zuständigen Baurechtsbehörde.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Ablauf

Wie lange dauert ein Abbruch?

Das hängt von Gebäudegröße, Bauweise, Schadstoffen, Platzverhältnissen, Entsorgungsumfang und Genehmigungsstand ab. Hinzu kommt die Wartezeit nach der Anzeige bei der Behörde. Nach der Besichtigung stimmen wir den Zeitplan mit Ihnen ab.

Wer meldet den Abbruch an?

Die Anzeige bei der Baurechtsbehörde ist Sache des Bauherrn, also des Auftraggebers. Der ausführende Fachbetrieb bestätigt in diesem Verfahren seine Befähigung und seine Ausstattung. Bei einem Kulturdenkmal beantragt der Bauherr zusätzlich die Genehmigung der Denkmal­schutz­behörde.

Wann muss ein Schadstoff­gutachten vorliegen?

Eine pauschale gesetzliche Gutachtenpflicht für jeden Abbruch haben wir nicht gefunden. Verbindlich ist aber, dass der Bauherr dem Betrieb vorhandene Informationen zu Gefahrstoffen vor Beginn mitteilt und dass der Betrieb Gefahrstoffe vor den Arbeiten ermittelt. Bei Gebäuden mit Baubeginn vor dem 1. November 1993 ist ein Gutachten vor dem Angebot sinnvoll, weil Asbest dann nicht ausgeschlossen werden kann.

Brauche ich für einen Abbruch eine Genehmigung?

Das hängt vom Gebäude ab. Freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3 sind nach der Landesbauordnung verfahrensfrei, alle anderen laufen im Kenntnis­gabe­verfahren. Denkmal­schutz oder Sanierungsgebiete können zusätzliche Genehmigungen erfordern. Im Zweifel fragt man bei der Baurechtsbehörde nach.

Kann ich den Abbruch selbst in Eigenleistung machen?

Kenntnisgabepflichtige Abbruch­arbeiten dürfen nach der Landesbauordnung nicht in Selbst-, Nachbarschafts- oder Gefälligkeitshilfe ausgeführt werden. Sie brauchen dafür einen Fachbetrieb.

Welche Nachweise bekomme ich zur Entsorgung?

Sie erhalten die Belege zur getrennten Sammlung und Verwertung, etwa Liefer- und Wiegescheine, und bei gefährlichen Abfällen die zugehörigen Nachweise.

Abbruch oder Entkernung planen?

Kostenlos vor Ort: Wir sehen uns Ihr Objekt an und erstellen ein unverbindliches Angebot.