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Abbruch & Rückbau · 28. März 2026

Hausabriss in Stuttgart: Ablauf, Dauer und Kosten

Hausabriss in Stuttgart: Welche Schritte nötig sind, was die Dauer bestimmt, welche Faktoren die Kosten treiben und was die Anzeige verlangt.

Ein Hausabriss in Stuttgart läuft in sechs Schritten: Bestand und Schadstoffe klären, Abbruch bei der Baurechtsbehörde anzeigen, Anschlüsse trennen lassen, Schadstoffe ausbauen, abbrechen und entsorgen. Wie lange das dauert, hängt vor allem von Behörde, Gutachten und Schadstoffen ab, weniger vom Abbruch selbst. Was es kostet, lässt sich erst nach Besichtigung sagen. Hier lesen Sie, was jeden Schritt bestimmt. Rechtsstand: Oktober 2026.

Wie läuft ein Hausabriss in Stuttgart ab?

SchrittWas geschiehtWer ist zuständig
1. Bestand klärenBaujahr, Pläne, Denkmalstatus, Keller, Bäume, bekannte Schadstoffe sammelnEigentümer
2. Schadstoffe einschätzenInformationen zu Gefahrstoffen an das Abbruch­unternehmen weitergeben, bei Verdacht ProbenahmeBauherr und Fachunternehmen
3. Abbruch anzeigenBauvorlagen bei der Baurechtsbehörde einreichen, sofern der Abbruch nicht verfahrensfrei istBauherr
4. Anschlüsse trennenStrom, Gas, Wasser, Kommunikation und Kanal vom Netzbetreiber abtrennen lassenEigentümer, abgestimmt mit dem Unternehmen
5. Rückbau und AbbruchSchadstoffe ausbauen, Einbauten und Gebäude abbrechenAbbruch­unternehmen
6. Entsorgung und ÜbergabeFraktionen getrennt abfahren, Nachweise übergeben, Fläche übergebenAbbruch­unternehmen

Eine ausführliche Liste zum Abhaken finden Sie in der Checkliste zur Vorbereitung eines Haus­abrisses.

Welche Genehmigung braucht ein Hausabriss in Stuttgart?

Meist keine Baugenehmigung, sondern eine Anzeige im Kenntnis­gabe­verfahren. Verfahrensfrei ist der Abbruch nur bei bestimmten Anlagen, bei freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3 und bei sonstigen Anlagen bis 10 m Höhe (§ 50 Abs. 3 LBO). Ein freistehendes Einfamilien­haus bis 7 m Höhe kann darunterfallen, ein Reihenhaus oder eine Doppelhaushälfte nicht, weil sie nicht freistehen. Alles andere wird im Kenntnis­gabe­verfahren erledigt (§ 51 Abs. 3 LBO).

In Stuttgart ist die Baurechtsbehörde das Baurechtsamt in der Eberhardstraße 33. Die Stadt führt die Eingabe über service-bw und beschreibt das Verfahren auf ihrer Seite Bauvorhaben im Kenntnis­gabe­verfahren anzeigen. Zu den Unterlagen gehören nach § 12 der Verfahrens­verordnung zur LBO ein Übersichtsplan 1:500, Angaben zu Lage und Nutzung, die Bestätigung des Fachunternehmers und Ihre Bestätigung, dass Sie nötige Genehmigungen nach anderen Vorschriften wie dem Denkmal­schutz beantragt haben. Die Unternehmer­bestätigung darf nachgereicht werden, aber vor Beginn der Abbruch­arbeiten.

Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei: Auch ein verfahrensfreier Abbruch muss die öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhalten. Die Anzeige im Detail erklärt der Ratgeber Abbruch­anzeige in Baden-Württemberg: Wer muss was melden?

Wie lange dauert ein Hausabriss?

Eine feste Dauer lässt sich nicht belegen, weil sie vom Einzelfall abhängt. Sicher ist nur eine Mindestwartezeit: Mit der Ausführung darf frühestens zwei Wochen nach Eingang der vollständigen Bauvorlagen begonnen werden, wenn die Behörde nichts anderes mitteilt (§ 59 Abs. 4 LBO). Die Stadt Stuttgart nennt auf ihrer Leistungsseite einen Monat, bei schriftlicher Zustimmung der Angrenzer zwei Wochen. Fragen Sie das Baurechtsamt, welche Frist für Ihr Grundstück gilt, und vereinbaren Sie Termine erst danach.

Zeit kosten in der Praxis vor allem diese Posten:

  • unvollständige Unterlagen, die zurückgeschickt werden
  • Gutachten und Probenahme bei Schadstoff­verdacht
  • Abtrennung der Anschlüsse durch den Netzbetreiber, deren Vorlauf Sie früh erfragen sollten
  • Erlaubnis für Container oder Absperrungen im Straßenraum
  • Prüfungen zu Denkmal, Bäumen und Tierquartieren

Der reine Abbruch ist in der Regel der kürzeste Teil. Fragen Sie das Unternehmen im Angebot nach einem Terminplan mit diesen Vorlaufzeiten.

Was ist mit Strom, Gas, Wasser und Kanal?

Vor dem Abbruch müssen die Anschlüsse getrennt sein, sonst gefährden freigelegte Leitungen die Baustelle. Die Trennung beauftragen Sie beim jeweiligen Netzbetreiber oder Versorger. Wie viel Vorlauf der Betreiber braucht, ist unterschiedlich und sollten Sie bei der Anmeldung erfragen. Klären Sie außerdem, ob das Haus an die Kanalisation angeschlossen ist oder eine Kleinkläranlage oder Sickergrube besitzt. Das Abbruch­unternehmen braucht diese Angaben, bevor es Leitungen im Boden freilegt oder verschließt. Halten Sie schriftlich fest, wann welcher Anschluss getrennt wurde. Das Unternehmen sollte sich vor Beginn vor Ort davon überzeugen.

Welche Schadstoffe müssen vor dem Abbruch geklärt sein?

Als Bauherr müssen Sie dem ausführenden Unternehmen vor Beginn alle Informationen zur Bau- und Nutzungsgeschichte geben, die Ihnen zu vorhandenen oder vermuteten Gefahrstoffen vorliegen (§ 5a GefStoffV). Das gilt auch für private Haushalte. Bei Baujahr zwischen 1993 und 1996 teilen Sie den Baubeginn mit.

Asbest wurde in Deutschland ab dem 31. Oktober 1993 verboten. Wurde danach mit dem Bau begonnen, kann in der Regel vermutet werden, dass kein Asbest vorhanden ist (§ 11a GefStoffV). Bei älteren Häusern muss das Unternehmen im Zweifel prüfen lassen. Dämmwolle, die vor 1996 eingebaut wurde, gilt nach TRGS 521 als alte Mineral­wolle. Wir führen Arbeiten mit alter Mineral­wolle aus und haben den Fachkunde-Lehrgang nach TRGS 521 absolviert, siehe Schadstoff­sanierung. Asbestsanierung gehört nicht zu unserem Leistungs­umfang. Asbestarbeiten gehören an einen Betrieb mit behördlicher Zulassung oder Genehmigung (Umweltministerium Baden-Württemberg).

Wovon hängen die Kosten eines Haus­abrisses ab?

Die TU Darmstadt unterscheidet in einer Untersuchung zur Kostenplanung beim Abbruch projektabhängige Einflüsse, nämlich Bauwerk, Lage der Baustelle und Entsorgungswege, von projektunabhängigen wie Auftrag­geber, rechtlichen Einflüssen und Marktsituation (Endbericht 2015). Für ein Haus in Stuttgart sind das in der Praxis:

  • Bauweise und Keller: mehr Masse, mehr Maschinen- und Personalzeit
  • Schadstoffe: getrennter Ausbau und Entsorgung als gefährlicher Abfall
  • Entsorgung: Getrennthaltung nach § 8 GewAbfV gegenüber Gemischen
  • Lage: enge Straßen und Hanglagen in Stuttgart verlangen kleinere Technik und Absperrungen
  • Auflagen: Tragwerks­planer, Denkmalgenehmigung, Baumschutz

Die Stuttgarter Baumschutzsatzung schützt Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen 100 cm über dem Boden. Sie zu beseitigen ist verboten, eine Befreiung ist auf Antrag möglich (Baumschutzsatzung). Prüfen Sie, ob Bäume auf dem Grundstück betroffen sind, bevor die Baugrube geplant wird.

Einen Preis pro Quadratmeter nennen wir bewusst nicht. Welche Posten ein Angebot enthalten sollte, zeigt der Beitrag Abbruch­kosten Einfamilien­haus Ludwigsburg, dessen Faktoren auch in Stuttgart gelten.

Was gehört zur Übergabe der Fläche?

Zum Abschluss sollten Sie eine Abnahme vereinbaren. Wegen unwesentlicher Mängel darf sie nicht verweigert werden (§ 640 BGB), halten Sie Mängel deshalb schriftlich fest. Lassen Sie im Angebot festlegen, in welchem Zustand die Fläche übergeben wird: ob Fundamente und Bodenplatte entfernt sind, ob die Baugrube verfüllt wird und wer Zufahrt und Gehweg wiederherstellt. Zu den Unterlagen gehören die Nachweise zur Entsorgung. Bewahren Sie sie auf, auch für einen späteren Verkauf des Grundstücks.

Wenn Sie ein Objekt in Stuttgart haben

Schicken Sie uns über die Kontaktseite Baujahr, Größe, Angaben zu Keller und Zufahrt und vorhandene Unterlagen. Daraus ergibt sich, ob eine Besichtigung nötig ist und welche Punkte vorab zu klären sind. Mehr zu unserem Vorgehen steht auf der Seite Ablauf, Details zu Abbruch und Abriss auf der Leistungsseite.