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Schadstoff­sanierung · 30. Oktober 2026

Alte Mineral­wolle (KMF) entfernen: Ablauf nach TRGS 521

Alte Mineral­wolle gilt als krebserzeugend. Wie Sie KMF einordnen, was die TRGS 521 verlangt und wie sie als gefährlicher Abfall entsorgt wird.

Alte Mineral­wolle (KMF) ist Glas- oder Steinwolle, die vor dem 1. Juni 2000 hergestellt oder verwendet wurde. Eingebaute Dämmung aus der Zeit vor 1996 gilt als alte Mineral­wolle und als krebserzeugend. Beim Ausbau sind die Regeln der TRGS 521 zu beachten: Staub vermeiden, Schutzausrüstung tragen, staubdicht verpacken und als gefährlichen Abfall entsorgen. Rechtsstand: Oktober 2026.

Was ist alte Mineral­wolle?

Mineral­wolle dämmt Dächer, Wände, Decken und Rohre. Das Problem sind ältere Produkte: Ihre Fasern sind biopersistent, sie bleiben also lange im Körper, und die Stäube können lungengängig sein. Deshalb verbietet Anhang II Nr. 5 der Gefahrstoff­verordnung Herstellung und Verwendung biopersistenter Mineralfasern zur Dämmung im Hochbau, auch für private Haushalte. Das Verbot besteht seit Juni 2000.

Ausgenommen sind Produkte, die als nicht biopersistent gelten. Dafür muss entweder ein geeigneter Tierversuch (Intraperitonealtest) keine Anzeichen übermäßiger Karzinogenität zeigen, oder die Halbwertzeit der Fasern darf höchstens 40 Tage betragen. Früher galt der Kanzerogenitätsindex 40 als Maßstab. Er ist als Rechtskriterium gestrichen und dient nur noch zur Orientierung.

Wichtig für Sie als Eigentümer: Mineral­wolle, die ab etwa 1996 hergestellt wurde, erfüllt diese Kriterien. Sie unterliegt nicht der TRGS 521, es gelten nur Mindest­anforderungen aus der TRGS 500.

Wie erkenne ich alte Mineral­wolle?

Mit bloßem Auge gar nicht. Die TRGS 521 setzt deshalb auf das Einbaujahr:

Einbau der DämmungEinordnung
vor 1996als alte Mineral­wolle anzunehmen, nur durch Einzelnachweis widerlegbar
1996 bis Mai 2000gemischt, Einzelnachweis nötig
ab 1. Juni 2000neue Mineral­wolle

Einen Einzelnachweis kann zum Beispiel die Gütegemeinschaft Mineral­wolle führen. Neue Mineral­wolle erkennt man am RAL-Gütezeichen, bei bereits eingebauter Dämmung liegt diese Angabe aber selten vor.

Als Auftrag­geber geben Sie dem Betrieb nach § 5a GefStoffV alle Informationen zum Gebäude, die Ihnen vorliegen. Bei Baujahr zwischen 1996 und 2000 nennen Sie das Datum des Baubeginns. Welche Stoffe es im Altbau noch geben kann, zeigt der Beitrag Schadstoffe im Altbau nach Baujahr.

Was regelt die TRGS 521?

Die TRGS 521 („Tätigkeiten mit alter Mineral­wolle“) konkretisiert die Gefahrstoff­verordnung. Die aktuelle Ausgabe stammt vom Mai 2026. Sie gilt für Tätigkeiten, bei denen krebserzeugende Faserstäube frei werden. Heute passiert das vor allem bei Abbruch, Demontage und Instandhaltung. Dämmstoffe, die ab dem 1. Juni 2000 hergestellt oder verwendet wurden, sind nicht erfasst.

Die Regel teilt Tätigkeiten nach der Faser­konzentration in der Luft in drei Expositions­kategorien ein:

KategorieFasern pro Kubikmeter Luft
1unter 50.000
250.000 bis 250.000
3über 250.000

Nicht gelistete Tätigkeiten werden wie Kategorie 3 behandelt. Auch unter 50.000 Fasern pro Kubikmeter ist ein Krebsrisiko nicht ausgeschlossen. Ab Kategorie 2 werden Beschäftigte in das Expositionsverzeichnis aufgenommen.

Wie läuft der Ausbau ab?

Die Schutzmaßnahmen der TRGS 521 folgen einer einfachen Logik: Staub gar nicht erst entstehen lassen und das, was entsteht, sofort erfassen. Die Maßnahmen bauen aufeinander auf. Wer in Kategorie 3 arbeitet, setzt auch die Maßnahmen der Kategorien 1 und 2 um.

  1. Vorbereitung. Der Betrieb ordnet die Tätigkeit einer Expositionskategorie zu, nimmt sie in sein Gefahrstoffverzeichnis auf und unterweist die Beschäftigten anhand einer Betriebsanweisung, vor Beginn und danach mindestens jährlich. Ab Kategorie 2 haben nur fachkundige oder tätigkeitsbezogen unterwiesene Personen Zutritt, der Bereich wird gekennzeichnet.
  2. Ausbau. Das Verfahren ist so zu wählen, dass möglichst wenig Faserstaub frei wird, nach Möglichkeit zerstörungsfrei. Frei werdende Stäube werden mit Industriesauger oder Bau-Entstauber der Staubklasse M erfasst. Ausgebautes Material darf nicht geworfen werden, das Aufwirbeln von Staub ist zu vermeiden.
  3. Schutzausrüstung. Locker sitzende Arbeitskleidung und Handschuhe gehören zu den Grundmaßnahmen. Ab Kategorie 2 stellt der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit Expositionsspitzen Atemschutz und Schutzbrillen bereit, und die Beschäftigten tragen den Atemschutz, solange die Belastung erhöht ist.
  4. Reinigung. Staub wird nicht mit Druckluft abgeblasen und nicht trocken gekehrt, sondern mit Industriesaugern der Staubklasse M aufgenommen oder feucht gereinigt. Für Reinigungsarbeiten gilt mindestens Staubklasse M4.
  5. Verpackung. Abfälle werden am Entstehungsort möglichst staubdicht verpackt, bei Bedarf befeuchtet und gekennzeichnet. Kleinmengen sollten doppelt verpackt werden. Für den Transport kommen geschlossene Behältnisse wie Tonnen, reißfeste Säcke oder Big-Bags in Frage.

Diese Reihenfolge gilt für eine Dachdämmung in Ludwigsburg wie für Zwischensparrendämmung in einem Stuttgarter Altbau. Was sich ändert, sind Aufwand und Schutzstufe.

Ein behördliches Anzeige- oder Zulassungsverfahren wie bei Asbest haben wir in den ausgewerteten Quellen für alte Mineral­wolle nicht gefunden. Wenn Sie sicher sein wollen, fragen Sie die zuständige Gewerbeaufsicht bei Stadt oder Landkreis.

Wie wird alte Mineral­wolle entsorgt?

Abfälle aus alter Mineral­wolle haben den Abfallschlüssel 17 06 03* und gelten als gefährlicher Abfall. Der Schlüssel 17 06 04 steht für sonstiges Dämmmaterial, das nicht gefährlich ist. Ob und wann neue Mineral­wolle dort einzuordnen ist, regeln landesspezifische Vorgaben. Die TRGS 521 verweist auf sie.

Für Stuttgart gilt laut Merkblatt des Abfallwirtschaftsamts (Stand Januar 2018): Mineralfaserabfälle werden grundsätzlich nur als 17 06 03* angenommen, weil sich alte und neue Wolle am Deponietor kaum unterscheiden lassen. Verpackt wird in 120-Liter-Säcken oder im 1-m³-Big-Bag. Kleinmengen bis 2 m³ nimmt eine Sammelstelle an. Weil das Merkblatt älter ist, fragen Sie vor der Anlieferung beim Abfallwirtschaftsamt nach den aktuellen Regeln.

Gefährliche Abfälle laufen im Entsorgungs­nachweis­verfahren. Was Sie vom Betrieb dazu erwarten können, steht im Beitrag Bauschutt entsorgen: Nachweise in Baden-Württemberg.

Darf ich alte Mineral­wolle selbst ausbauen?

Das Gefahrstoffrecht richtet sich vor allem an Arbeitgeber, ein ausdrückliches Verbot für Privatpersonen haben wir für alte Mineral­wolle nicht gefunden. Das heißt nicht, dass es ungefährlich ist. Beim Ausbau entstehen Faserstäube, und auch unter dem Wert von 50.000 Fasern pro Kubikmeter bleibt ein Krebsrisiko. Wer Dämmung aus der Zeit vor 1996 anfasst, trägt Schutzausrüstung, arbeitet feucht und staubarm und verpackt dicht. Ohne diese Ausstattung ist es sinnvoller, einen Betrieb zu beauftragen.

Bei kenntnisgabepflichtigen Abbrüchen ist Eigenleistung ohnehin nicht erlaubt, siehe Abbruch: Anzeige oder Genehmigung in Baden-Württemberg.

Wie qualifiziert muss der Betrieb sein?

Fragen Sie den Betrieb, welche Qualifikation seine Beschäftigten für Arbeiten mit alter Mineral­wolle nachweisen, und lassen Sie sich die Schutzmaßnahmen im Angebot beschreiben. Hermann Services hat den Fachkundelehrgang für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an alten Mineralwollen auf Grundlage der TRGS 521 absolviert (Online-Lehrgang, Zertifikat vom 15. Juni 2026). Mehr als diese Qualifikation behaupten wir damit nicht: Sie ersetzt weder eine Gefährdungs­beurteilung für Ihr Objekt noch die Prüfung, welche Schadstoffe sonst im Gebäude stecken.

Asbest ist ein eigenes Thema mit anderen Anforderungen (Anzeige, Genehmigung oder Zulassung des Betriebs). Wenn im selben Bauteil Asbest­verdacht besteht, muss das vor dem Ausbau geklärt sein.

Welche Kosten sind zu erwarten?

Preise nennen wir nicht. Sie hängen vom Umfang, vom Zugang (Dachstuhl, Hohlraum, Rohrleitung), von der Schutzstufe und von der Entsorgung ab. Wird alte Mineral­wolle erst während einer Entkernung entdeckt, können Zusatzkosten entstehen, weil Arbeiten umgestellt und Abfälle neu eingeordnet werden müssen.

Checkliste vor dem Ausbau

  • Einbaujahr der Dämmung geklärt, bei 1996 bis 2000 Datum des Baubeginns festgehalten
  • Fotos von Dämmung und Bauteilaufbau vorhanden
  • Betrieb nach Qualifikation und Schutzmaßnahmen gefragt
  • Verpackung und Abfallschlüssel (17 06 03*) im Angebot genannt
  • Hinweise auf Asbest im selben Bauteil ausgeschlossen oder abgeklärt
  • Entsorgungs­unterlagen für die Übergabe vereinbart

Quellen

Dieser Beitrag gibt die Regeln zusammengefasst wieder und ersetzt weder die Gefährdungs­beurteilung noch eine Rechtsberatung.

Dämmung aus der Zeit vor 1996?

Wenn in Ihrem Haus in Stuttgart, Böblingen oder Esslingen alte Dämmung rausmuss, schildern Sie uns Baujahr und Bauteil. Die Leistung finden Sie unter Schadstoff­sanierung, in Verbindung mit einer Entkernung ordnen wir den Ausbau in den Ablauf ein. Anfragen gehen über den Kontakt.